Entsorgung von Batterien und Akkus
Die Entsorgung von Starterbatterien darf nicht über den Restmüll erfolgen. Daher sind Verbraucher zur Rückgabe gebrauchter Starterbatterien gesetzlich verpflichtet. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Entsorgung die Umwelt oder die Gesundheit schädigen können.
Leere Batterien und Akkus müssen bei entsprechenden Recyclinghöfen abgegeben werden. Selbstverständlich können Sie leeren oder defekten Batterien und Akkus auch zu uns senden - wir übernehmen dann die fachgerechte Entsorgung. Unsere Rücknahmeverpflichtung ist jedoch auf Altbatterien beschränkt, die wir als Neubatterien in Artikeln in unserem Sortiment führen oder geführt haben.
Altbatterien können Sie ausreichend frankiert an uns zurücksenden:
GfM Gesellschaft für Münzeditionen GmbH
Celler Straße 106 d
38518 Gifhorn
Weitere Hinweise zur Entsorgung finden Sie unter:
Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren
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